Nachsorge nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
Bis zu 24 Std. Pflege durch examiniertes Pflegepersonal
Pflegeberatung nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 37Abs. 3 SGB XI)
Intensivpflege nach ärztl. Anordnung
Überwachung des Allgemeinzustandes
Individuelle grundpflegerische Versorgung
Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung (Injektionen, Wundversorgung, Blutdruckkontrolle, Medikamentengabe, Katheterpflege)
Familienpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Betreuungs- und Begleitservice
Hilfe bei Antragstellung und Behördengängen
Vermittlung von Hausnotruf
24 Std. Rufbereitschaft
Nachtwachen
Kinderkrankenpflege
Psychosoziale Betreuung
Zusammenarbeit mit dem Hausarzt oder den örtlichen ambulanten Diensten